CDU Stadtverband Emmendingen fragt Bürger nach Erfahrungen und Meinung
Marianne Muster will bauen oder "Was ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan?" - CDU Stadtverband fragt Bürger nach Erfahrungen und Meinung.
Marianne Muster hat im schönen Emmendingen ein schönes Grundstück und möchte ein noch schöneres Haus bauen. Leider entspricht die Planung nicht den Festsetzungen vom Bebauungsplan. Das Bauamt erklärt ihr, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans wie ein Gesetz sind. Sie müsse ihr Haus danach planen und eine Befreiung käme nicht in Betracht. Denn die Festsetzungen berühren Grundzüge der Planung und wären damit „wesentlich“. Schweren Herzen plant Marianne Muster um. Sie hat nun ein schönes Haus, aber etwas traurig ist sie schon.
Jahre später: Bernd Bau hat ein schönes Grundstück im schönen Emmendingen. Er plant ein tolles Haus, aber leider nicht mit dem Bebauungsplan konform. Eine Baugenehmigung und eine Befreiung sind nicht möglich, wie das auch bei Marianne Muster war. Er kennt aber den § 12 BauGB und plant für sein Grundstück einen neuen Bebauungsplan. Viel Geld gibt er dafür aus, aber am Ende kann er als einziger in dem Gebiet anders bauen. Zunächst als Einziger, denn ein paar Jahre später kommt der nächste. Auch für ihn wird unter Aufrechterhaltung des alten Bebauungsplans für alle anderen wieder nur für sein Grundstück ein neuer Bebauungsplan erstellt.
Marianne Muster versteht die Welt nicht mehr. Klar, der Bebauungsplan ist „alt“, seine Festsetzungen vielleicht zu überdenken und würden heute vielleicht so auch nicht mehr erlassen. Aber der Bebauungsplan besteht doch noch. Sie fragt sich, warum für sie der Bebauungsplan Gesetz ist und für Bernd Bau nicht. Ihr Gebiet verändert sich auch, obwohl das durch den alten Bebauungsplan verhindert werden sollte. Während dessen fragen sich ein paar Anwohner auf einem anderen schönen Berg im schönen Emmendingen, warum man denn aus ihrer Situation nichts gelernt hat und nicht frühzeitig ein Gebiet überplant wird, in dem (teils altersbedingt) Baulücken entstehen werden und bisherigen Festsetzungen geprüft werden sollten. Dabei denken sie an § 1 Abs.3 BauGB: „Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“
Der CDU Stadtverband Emmendingen möchte von Ihnen wissen, wie Ihre Erfahrung und Meinung ist? Gerne per Mail an Christina Bönning-Huber.
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